Ergänzungsleistungen - EL


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Die Ergänzungsleistungen (EL) sind eine finanzielle Unterstützung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in der Schweiz, deren Einkommen und Vermögen unter den gesetzlich festgelegten Grenzen liegen. Die EL werden zusätzlich zu den Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) ausbezahlt, um den Personen, die sie benötigen, einen minimalen Lebensstandard zu sichern. Die EL werden von der SVA gewährt, die in der Schweiz für die Auszahlung von Sozialleistungen zuständig ist.

 

Was sind Ergänzungsleistungen (EL)?

Ergänzungsleistungen (EL) sind eine Form der finanziellen Unterstützung für in der Schweiz wohnhafte Personen, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Die EL werden vom Bund und den Kantonen ausbezahlt und sollen die zusätzlichen Kosten für Gesundheitsfürsorge, Wohnen, Essen und andere Grundausgaben decken.

Die EL sind für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, kranke Menschen oder Familien mit geringem Einkommen bestimmt. Um Anspruch auf EL zu haben, müssen Sie in der Schweiz wohnen und nachweisen können, dass Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Grundausgaben zu decken.

Die Ergänzungsleistungen werden in zwei Kategorien unterteilt: 

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden

  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

Die Höhe der EL hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person ab. Je mehr Einkommen und Vermögen eine Person hat, desto weniger finanzielle Unterstützung erhält sie. Die Höhe der EL wird auch von der Familiengröße und der Region, in der die Person wohnt, beeinflusst.

Um Ergänzungsleistungen zu beantragen, muss man bei der kantonalen EL-Stelle des Wohnkantons ein Antragsformular ausfüllen. Der Antrag wird geprüft und es wird über den Anspruch auf EL sowie über die Höhe der gewährten finanziellen Unterstützung entschieden.

Kurz gesagt sind Ergänzungsleistungen eine finanzielle Unterstützung für in der Schweiz wohnhafte Personen, die nicht über genügend Einkommen und Vermögen verfügen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Die eidgenössischen EL decken die Krankheits- und Behinderungskosten , während die kantonalen EL zusätzlich eine jährliche Leistung ausbezahlen. Die EL werden auf der Grundlage des Einkommens und Vermögens der Person gewährt und können durch Ausfüllen eines Antragsformulars bei der kantonalen EL-Stelle des Wohnkantons beantragt werden.

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