Ergänzungsleistungen zur AHV/IV


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Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind eine Form der Sozialhilfe für ältere oder behinderte Menschen in der Schweiz, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Diese Leistungen werden zusätzlich zu den Renten der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) oder IV (Invalidenversicherung) gezahlt und sollen einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten

Was sind die ergänzungsleistungen zur AHV/IV?  

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AHV/IV-Ergänzungsleistungen sind eine finanzielle Unterstützung, die der Schweizer Staat Personen gewährt, die von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) unterstützt werden, um ihre Grundausgaben zu decken. Diese Ergänzungsleistungen sind für Personen bestimmt, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihre Grundbedürfnisse wie Wohnen, Ernährung, Gesundheitsfürsorge und obligatorische Sozialversicherungen zu decken.

Wann hat man anspruch auf IV-Rente?

Der Anspruch auf eine IV-Rente beginnt frühestens nach Ablauf einer einjährigen Wartezeit. Während dieses Jahres muss die Arbeitsunfähigkeit durchschnittlich mindestens 40 Prozent betragen, und nach Ablauf dieser Frist muss weiterhin eine Erwerbsunfähigkeit in mindestens gleichem Ausmass vorliegen.

Ausserdem muss eine Person in der Schweiz wohnhaft sein und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben. Auch muss sie das Rentenalter erreicht haben oder im Sinne des IV-Gesetzes als invalid gelten. Die Antragsteller müssen außerdem detaillierte Angaben zu ihrem Einkommen und Vermögen machen, um ihre Anspruchsberechtigung zu ermitteln.

Die Höhe der AHV/IV-Ergänzungsleistungen hängt von den individuellen Bedürfnissen und den finanziellen Ressourcen des jeweiligen Empfängers ab. Die Leistungen werden monatlich ausgezahlt und können je nach Entwicklung der finanziellen Umstände des Einzelnen überprüft werden.

Wie kriegt man ein anrecht auf ergänzungsleistungen?

Um in der Schweiz Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zu erhalten, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen und ein bestimmtes Verfahren einhalten. 

Die folgenden schritte sind zu befolgen:

Prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind: Sie müssen Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente haben und Ihre Einkünfte und Vermögenswerte müssen nicht ausreichen, um Ihren Lebensbedarf zu decken.

Füllen Sie das Antragsformular aus: Das Antragsformular muss sorgfältig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen versehen werden. Sie erhalten das Formular bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt oder können es online auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen herunterladen.

Senden Sie Ihren Antrag: Senden Sie Ihr vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular sowie alle erforderlichen Dokumente an das kantonale Sozialversicherungsamt Ihres Wohnkantons.

Warten Sie auf den Entscheid: Die SVA wird Ihren Antrag prüfen und einen Entscheid über Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen treffen. Der Entscheid wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Fordern Sie gegebenenfalls eine Beschwerde ein: Wenn Sie mit dem Entscheid des kantonalen Sozialversicherungsamts nicht einverstanden sind, können Sie Berufung einlegen und bei der kantonalen Rekurskommission oder beim Kantonsgericht eine Beschwerde beantragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beantragt werden müssen, sobald die finanzielle Situation der Person dies erfordert. Verzögerungen bei der Beantragung können für die Betroffenen zu erheblichen finanziellen Einbussen führen.

Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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